Kindersitze für unsere Jugendgruppe

Für den Transport von der Jugend in Autos ist die Unterbringung in einem Kindersitz gesetzlich vorgeschrieben: Nur Kinder, die entweder 12 Jahre alt oder mindesten 1,50 Meter groß sind, dürfen ohne Kindersitz im Auto sitzen.
Erst dann haben sie die entsprechende Größe, ab der das „normale“ Rückhaltesystem für Erwachsene einen ausreichenden Schutz bei starken Bremsungen oder Unfällen bietet. Das gilt übrigens auch für gelegentliche Fahrten wie zum Beispiel bei der Feuerwehr!

Darum kaufte die Feuerwehr Marchtrenk nun 10 Stück Kindersitze um für die Sicherheit unserer Jugendgruppe zu sorgen.